Gerätemanagement in Norddeutschland

Als Betreiber von Medizinprodukten haben Sie ein sicheres und ordnungsgemäßes Gerätemanagement gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sicherzustellen. Die HWV ist hierbei gern Ihr Servicepartner für Geräte- und Anlagensicherheit in Norddeutschland.
Mit einem verzweigten Kundendienst-Netz bieten wir gemeinsam mit bewährten Partnern eine flächendeckende Betreuung in den Regionen Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. So können wir auch auf kurzfristige Anfragen schnell reagieren.
Auch bei Großinvestitionen wie Neu- oder Umbauten unterstützen wir Sie gern mit technischer Betreuung und individuellen Lösungen vor Ort.

Gerätemanagement in Norddeutschland

Unser Leistungsspektrum

Die MPBetreibV sieht unter anderem vor, dass alle medizinischen Geräte einer Betriebsstätte erfasst werden. Festgelegt sind darüber hinaus die Anforderungen an die sicherheits- und messtechnischen Kontrollen (STK/MTK) sowie an die Qualifikation der Geräteanwender.

Gern überprüfen wir für Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Alle vorgeschriebenen Services, Prüfungen und Reparaturen werden von uns zuverlässig und fristgerecht durchgeführt und koordiniert. 

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Geräteaufstellung und die Einweisung Ihrer Mitarbeiter. Wir führen gern auch die Koordination Ihrer Prüftermine sowie die Führung Ihrer Bestandsverzeichnisse und Medizinproduktebücher, sowie die gesetzlich vorgegebenen Überprüfungen und Kontrollen Ihrer Geräte durch.

Wir sorgen für Ihren reibungslosen Praxisbetrieb:

  • Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gemäß MPBetreibV §11
  • Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPBetreibV § 14
  • Prüfung ortsveränderlicher elektr. Betriebsmittel (DGUV Vorschriften 3 und 4)
  • Bestandsverzeichnisse, Medizinproduktebücher und Einweisungsprotokolle
  • Terminüberwachungsmanagement
  • Installation und Geräteeinweisung

Die wichtigsten Prüfungen im einzelnen

STK (Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß MP BetreibV §11)

Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind gemäß MP BetreibV §11 spätestens alle zwei Jahre an allen Medizinprodukten, die in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind, durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Defibrillatoren
  • Invasive Patientenmonitore
  • EKG-Geräte
  • Infusionspumpen
  • Inkubatoren
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • HF-Geräte

Voraussetzung für die Durchführung der STK ist der Nachweis der erforderlichen Qualifikation.

DGUV V3 Prüfungen

Die DGUV V3 Prüfungen werden in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften aufgeführt. Die Verpflichtung zur Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist in Art und Umfang im Regelwerk der DGUV V3 vorgegeben.

MTK (Messtechnische Kontrollen gemäß MPBetreibV § 14)

Die messtechnischen Kontrollen müssen gemäß MPBetreibV § 14 bei allen Medizinprodukten der Anlage 2 der MPBetreibV durchgeführt werden. Durch die Überprüfung der Messfunktion muss die Einhaltung der Fehlergrenzen festgestellt werden. Dies betrifft beispielsweise:

  • Ergometer
  • Messgeräte (zur nichtinvasiven PR-Messung)
  • Audiometer

Neben der zuständigen Behörde darf die MTK nur von Personen mit den erforderlichen Voraussetzung durchgeführt werden. Sollte der Hersteller keine kürzeren Vorgaben machen ist die MTK mindestens alle zwei Jahre durchzuführen.

Röntgen-Qualitätskontrollen

Gemäß der 2002 geänderten Röntgenverordnung müssen Röntgen-Durchleuchtungsanlagen und Mammographie-Anlagen einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Diese Qualitätskontrollen werden nach der Installation des Gerätes durch einen Sachverständigen vorgegeben.