GERÄTEMANAGEMENT

– Seit 50 Jahren -

Geräte- und Anlagensicherheit


Sicherheit für Patienten und Personal durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.


STK/MTK Prüfungen anfragen

GERÄTESICHERHEIT IST EIN QUALITÄTSFAKTOR

Gerätemanagement in Norddeutschland


Als Betreiber von Medizinprodukten haben Sie ein sicheres und ordnungsgemäßes Gerätemanagement gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sicherzustellen. Die HWV ist hierbei gern Ihr Servicepartner für Geräte- und Anlagensicherheit in Norddeutschland
Mit einem verzweigten Kundendienst-Netz bieten wir gemeinsam mit bewährten Partnern eine 
flächendeckende Betreuung in den Regionen Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. So können wir auch auf kurzfristige Anfragen schnell reagieren. 
Auch bei 
Großinvestitionen, wie Neu- oder Umbauten, unterstützen wir Sie gern mit technischer Betreuung und individuellen Lösungen vor Ort.


Unser Leistungsspektrum für Ihre Praxis:


Die MPBetreibV sieht unter anderem vor, dass alle medizinischen Geräte einer Betriebsstätte erfasst werden. Festgelegt sind darüber hinaus die Anforderungen an die sicherheits- und messtechnischen Kontrollen(STK/MTK) sowie an die Qualifikation der Geräteanwender.

Gern überprüfen wir für Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Alle vorgeschriebenen Services, Prüfungen und Reparaturen werden von uns zuverlässig und fristgerecht durchgeführt und koordiniert. 

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Geräteaufstellung und die Einweisung Ihrer Mitarbeiter. Wir führen gern auch die Koordination Ihrer Prüftermine, die Führung Ihrer Bestandsverzeichnisse und Medizinproduktebücher, sowie die gesetzlich vorgegebenen Überprüfungen und Kontrollen Ihrer Geräte durch.


Wir sorgen für Ihren reibungslosen Praxisbetrieb:


  • Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gemäß MPBetreibV §11
  • Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPBetreibV § 14
  • Prüfung ortsveränderlicher elektr. Betriebsmittel (DGUV Vorschriften 3 und 4)
  • Bestandsverzeichnisse, Medizinproduktebücher und Einweisungsprotokolle
  • Terminüberwachungsmanagement
  • Installation und Geräteeinweisung



IHRE VERANTWORTUNG ALS PRAXISINHABER IST UNSERE AUFGABE

Gern unterstützen wir Sie, damit Sie einer Begehung entspannt entgegensehen können:


Zum Schutz von Patienten und Personal wird das Hygienemanagement durch Bundesgesetze und Ländergesetze geregelt. Vor der Rechtsprechung gilt die Hygiene einer Praxis als „voll beherrschbares Risiko“.  Wir kennen alle behördlichen Auflagen und helfen Ihnen, Hygienemaßnahmen effektiv und zum Wohle Ihrer Mitarbeiter und Patienten umzusetzen.

Aus unzähligen Praxisbegehungen, die wir erfolgreich begleitet haben, wissen wir, dass selbst bei sorgfältigster Vorbereitung und Einhaltung von Richtlinien immer wieder vermeidbare Defizite auftreten können. Deswegen bieten wir unseren Kunden persönliche Unterstützung und Begleitung bei behördlichen Begehungen durch unseren staatlich geprüften Desinfektor an.

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